Das Neurozentrum Seefeld ist ein hochspezialisiertes interdisziplinäres Kompetenzzentrum für Neurologie. Mit einem Team aus verschiedenen Spezialisten und einer engen Zusammenarbeit mit anderen Zentren der Bellevue Medical Group deckt das Zentrum das gesamte Spektrum des neurologischen Fachgebiets auf einem sehr hohen Niveau ab.
Nebst allgemein neurologischen Erkrankungen ist das Neurozentrum Seefeld spezialisiert auf Nervenerkrankungen, altersneurologische Beschwerden und arbeitet in House mit Spezialisten im Bereich Alzheimer, Demenz, Sportneurologie und Neuropsychologie zusammen.
Das Neurozentrum hat es sich zum Ziel gesetzt, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse seiner Patienten individuell einzugehen. Hierzu gehören eine schnelle Terminvergabe, eine umfassende Abklärung und eine multimodale, personalisierte Behandlung von akuten und chronischen Beschwerden mit kontinuierlicher und persönlicher Nachkontrolle beim gleichen Spezialisten.
Das Neurozentrum Seefeld legt großen Wert auf einen direkten und engen Austausch mit Zuweisern, Hausärzten und Kollegen anderer Fachdisziplinen, um eine umfassende Behandlung seiner Patienten zu gewährleisten.
In unseren interdisziplinären Spezialsprechstunden setzen wir auf moderne Diagnostik, individualisierte Therapien, persönliche und langjährige Betreuung. Wir arbeiten eng mit führenden Spezialisten der Neurochirurgie, Neuroradiologie, Neurourologie, Neurorehabilitation und Neuropsychologie zusammen.
Alle notwendigen Untersuchungen führen wir in der Regel ambulant und innerhalb weniger Tage durch.
Magdalena Bogucka
Leiterin Ganglabor
Vanessa Reinhardt
Administrative Leiterin
Andrea Bergamini
Neurophysiologie
Aurora D’Arrigo
Arztsekretärin
Vanessa Maurer
Arztsekretärin
Dominika Gembara
Arztsekretärin und Ganglabor
Ambulante Sprechstunde von:
Montag bis Freitag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
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Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA)
Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste
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Google Tag Manager (USA)
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Zweck: Wiedergabe von Videos
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